Die Arbeitsgruppen
Art. 11 – Ständige Arbeitsgruppen
(1) Der Bodenseerat bildet auf Vorschlag des erweiterten Präsidiums Arbeitsgruppen.
(2) Derzeit bestehen folgende Arbeitsgruppen:
1. Wissenschaft und Technologie
2. Kultur
3. Wirtschaft
4. Tourismus
5. Verkehr und Raumplanung
6. Umwelt
7. Medien
8. Sport und Freizeit
9. Gesundheit, Soziales
(3) Die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen werden in der Regel aus der Mitte des Bodenseerates gewählt. Die Mitglieder der Arbeitsgruppen werden auf Vorschlag ihres Vorsitzenden vom Bodenseerat gewählt, sie müssen nicht Mitglieder des Rates sein.
(4) Die Amtszeit der Arbeitsgruppen ist identisch mit derjenigen des Präsidiums.
(5) Die Arbeitsgruppen werden vom Vorsitzenden einberufen und geleitet.


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